Das verdienst Du in Deutschland wirklich als
Fachanwalt/anwältin Erbrecht

Als Fachanwalt/in für Erbrecht hast du jeden Tag die Möglichkeit, Menschen in ihren persönlichen Anliegen zu helfen und dabei auch noch gutes Geld zu verdienen. Das Durchschnittsgehalt für diesen Beruf in Deutschland beträgt 61.396 Euro im Jahr. Aber beachte, dass das Gehalt auch je nach Stadt variieren kann. In größeren Städten wie München oder Frankfurt am Main kann das Jahresgehalt für einen Fachanwalt/in für Erbrecht bis zu 72.065 Euro betragen, während es in kleineren Städten wie Kassel oder Rostock bei einem Mindestgehalt von 50.727 Euro liegt.

Natürlich hängt das Gehalt auch von anderen Faktoren wie deiner Erfahrung und deinem Standort ab. Aber im Allgemeinen kannst du mit einem fairen Gehalt als Fachanwalt/in für Erbrecht rechnen, das es dir ermöglicht, einen angenehmen Lebensstil zu führen. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass dieser Beruf sehr gefragt ist und es dir immer möglich sein wird, Arbeit zu finden und dich innerhalb der Branche weiterzuentwickeln. Wenn du also Interesse an diesem Beruf hast und eine Leidenschaft für Recht und Gerechtigkeit hast, ist es definitiv eine Überlegung wert, Fachanwalt/in für Erbrecht zu werden.

61.244 € brutto pro Jahr

Du möchtest wissen, was dir von deinem Bruttogehalt Netto (nach abzug aller Steuern) übrig bleibt? Schau bei unserem Gehaltsrechner vorbei.

Brutto-Netto-Rechner

Das sind Deine Aufgaben als Fachanwalt/anwältin Erbrecht

Als Fachanwalt oder Anwältin für Erbrecht bist du darauf spezialisiert, Mandanten in allen Fragen rund um Erbangelegenheiten zu beraten. Dabei geht es beispielsweise um die Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen, die Berechnung von Erbquoten, die Durchsetzung von Erbansprüchen sowie die Gestaltung von Testamentsvollstreckungen. Du bist auch in der Lage, Streitigkeiten zwischen den Erben oder mit Pflichtteilsberechtigten zu klären und kannst dich bei Bedarf im Erbschaftsteuerrecht auskennen. Als Fachanwalt/Anwältin für Erbrecht arbeitest du meist in einer Anwaltskanzlei oder als selbstständige/-r Rechtsanwalt/-anwältin. Deine Mandanten sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen oder Institutionen, die in erbrechtliche Angelegenheiten involviert sind. Deine Arbeit erfordert ein umfassendes Verständnis von komplexen Rechtsvorschriften und -interpretationen sowie fundierte Kenntnisse in der strategischen Planung und Verhandlungsführung.

Wie werde ich Fachanwalt/anwältin Erbrecht?

Um Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Erbrecht zu werden, musst du zuerst dein Jurastudium abschließen und das erste und zweite Staatsexamen bestehen. Anschließend musst du mindestens drei Jahre lang als Anwalt oder Anwältin arbeiten und dabei Erfahrung im Erbrecht sammeln. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du eine Fortbildung zum Fachanwalt für Erbrecht absolvieren. Diese beinhaltet eine theoretische Prüfung sowie den Nachweis von praktischer Erfahrung im Erbrecht. Hast du die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, darfst du dich als Fachanwalt oder Fachanwältin für Erbrecht bezeichnen und hast das Recht, diesen spezialisierten Rechtsbereich zu vertreten.

Jobs als Fachanwalt/anwältin Erbrecht in ganz Deutschland auf job.fish